Leistungen

Leistungen

Nach der EU PSA-Verordnung 2016/425, Anhang 1, wird die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Risiko eines Sturzes aus der Höhe der Kategorie 3 zugeordnet. Diese Kategorie umfasst Risiken, die „zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können“.

Gemäß der DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention (§ 4 Abs. 1) muss eine Unterweisung erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens jedoch einmal jährlich. Zudem ist die Unterweisung zu dokumentieren.

Schulungen Ihrer Mitarbeiter in den folgenden Bereichen:
DGUV Regel 112-199: Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen für Rettungszwecke.

DGUV Information 204-011: Erste Hilfe bei Notfallsituationen, z.B. Hängetrauma. Bereits 15-20 Minuten im Gurt hängen kann lebensbedrohlich sein. DGUV Vorschrift 1, § 24 Abs. 1: Der Unternehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Einrichtungen, Sachmittel und das Personal für Erste Hilfe und Rettung in Gefahrensituationen bereitzustellen.

DGUV Regel 113-004: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen, z.B. bei Reinigungsarbeiten in Silos, Arbeiten in Kanälen mit Dreibein usw.

DGUV Regel 208-019: Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen, speziell im Rahmen der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Ausbildung Ihrer Mitarbeiter als Sachkundige nach DGUV Grundsatz 312-906: zur Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen.

Zusätzliche Dienstleistungen:

  • Beratung zur Auswahl geeigneter PSAgA, vor Ort, online oder telefonisch
  • Sachkundige Prüfung der PSAgA
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Rettungskonzepten

  • Beratung zur Auswahl geeigneter PSAgA, vor Ort, online oder telefonisch
  • Sachkundige Prüfung der PSAgA
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Rettungskonzepten

Absturzsicherung

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